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Aus der ZeitschriftAnwaltsrevue|Revue de l'avocat 8/2022 | S. 337–340Es folgt Seite №337

Die Zusammenarbeit der FINMA mit Strafverfolgungsbehörden im Lichte aufsichtsrechtlicher Mitwirkungspflichten

Stichworte:
Rechtshilfe, nemo tenetur, Anwaltsgeheimnis, Beschlagnahmeverbot, Siegelung

Die FINMA leistet regelmässig Rechtshilfe an inländische Strafbehörden und verweigert die Kooperation nur als ultima ratio. Von einem Enforcement-Verfahren betroffene Institute und Personen müssen deshalb damit rechnen, dass ihre unter verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflicht gewonnenen…

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