Die Zusammenarbeit der FINMA mit Strafverfolgungsbehörden im Lichte aufsichtsrechtlicher Mitwirkungspflichten
- Stichworte:
- Rechtshilfe, nemo tenetur, Anwaltsgeheimnis, Beschlagnahmeverbot, Siegelung
Die FINMA leistet regelmässig Rechtshilfe an inländische Strafbehörden und verweigert die Kooperation nur als ultima ratio. Von einem Enforcement-Verfahren betroffene Institute und Personen müssen deshalb damit rechnen, dass ihre unter verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflicht gewonnenen…
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