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Aus der ZeitschriftAnwaltsrevue|Revue de l'avocat 8/2017 | S. 314–316Es folgt Seite №314

Strafvollzug und Verwahrung: Justiz im Griff der Psychiatrie?

Stichworte:
nachträgliche Verwahrung, bedingte Entlassung, Gemeingefährlichkeit, Begutachtung, Zuständigkeit

Mit Art. 75a StGB führte der Gesetzgeber für sämtliche Vollzugsöffnungen von der Gewährung von Urlaub bis hin zur bedingten Entlassung die Beurteilung der Gemeingefährlichkeit des Täters durch eine Fachkommission ein, was rechtsstaatlich bedenklich ist und für den…

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